Über Pflegeanträge
Wofür die Seite da ist
Wer Angehörige pflegt, schreibt immer wieder an die Pflegekasse: für einen Pflegegrad, für die Vertretung im Urlaub, für einen Platz in der Kurzzeitpflege, gegen einen Bescheid. Die Formulare der Kassen sind verschieden und rechnen nichts aus; manche Muster gibt es nur gegen die E-Mail-Adresse. Pflegeanträge schreibt diese Anträge für jede Pflegekasse, rechnet Erstattung, Restbetrag und Fristen aus und gibt ein fertiges PDF aus. Ohne Anmeldung und ohne dass Ihre Daten den Browser verlassen. Der Ratgeber erklärt die Regeln am Gesetzestext.
Wer die Seite betreibt
Pflegeanträge wird von der Schiesser IT, LLC mit Sitz in St. Petersburg, Florida, USA betrieben. Das Unternehmen betreibt mehrere kostenlose Online-Werkzeuge. Wir sind keine Pflegekasse, kein Pflegedienst und keine Beratungsstelle. Anschrift und E-Mail stehen im Impressum.
Woher Texte und Rechnung stammen
Die Briefe haben wir selbst formuliert. Rechnung und Hinweise stützen sich auf diese Vorschriften:
- Verhinderungspflege: § 39 SGB XI.
- Kurzzeitpflege und Gemeinsamer Jahresbetrag: § 42 und § 42a SGB XI.
- Pflegegeld und seine Fortzahlung: § 37 SGB XI.
- Antrag und Entscheidungsfrist: § 33 und § 18c SGB XI.
- Widerspruch: § 84, § 64 und § 66 SGG.
Diese Texte haben wir am 23.10.2026 auf gesetze-im-internet.de gelesen, dem Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025.
Wie die Rechnung geprüft wird
Vor jeder Veröffentlichung laufen automatische Tests mit festen Beispielen, unter anderem:
- Nachbarin, 10 volle Tage für 1.000 €, nichts verbraucht: Erstattung 1.000,00 €, Rest 2.539,00 €,
- Tochter bei Pflegegrad 3, 1.400 € vereinbart: Erstattung 1.198,00 €, nachgewiesene Fahrkosten zusätzlich,
- Kosten über dem Rest des Jahresbetrags werden gekappt, Pflegegrad 1 wird abgelehnt,
- stundenweise Tage zählen nicht auf die acht Wochen,
- Bescheid am 23.10.2026 erhalten: Widerspruch bis 23.11.2026,
- dass Betrag und Daten im Brief und im PDF stehen.
Nicht geprüft: Die Brieftexte wurden nicht anwaltlich durchgesehen.
Fehler melden
Stimmt ein Betrag, ein Datum oder eine Aussage im Ratgeber nicht? Schreiben Sie an info@schiesser-it.com, am besten mit den eingetragenen Zahlen und dem Ergebnis, das Sie erwartet hätten, ohne Namen und Gesundheitsangaben. Berichtigungen tragen wir in die Änderungsliste unten ein. Mehr dazu unter Kontakt.
Grenzen
Pflegeanträge ersetzt keine Beratung. Ob ein Pflegegrad wahrscheinlich ist oder ein Widerspruch Erfolg hat, prüft die Seite nicht. Was Ihre Kasse in diesem Jahr schon abgerechnet hat, kennt sie nicht.
Änderungen
- Veröffentlichung unter pflegeantraege.com: Anträge auf Verhinderungspflege (mit Erstattungsrechner und Aufstellung), Kurzzeitpflege, Pflegegrad und Widerspruch als PDF, Druck und Text, Ratgeber mit drei Artikeln. Gesetzestexte am selben Tag gelesen.